Es beginnt mit zwei Namen.
Keine Präambel, kein „in Erwägung, dass“. Die Vereinbarung beginnt damit, wer wem was verspricht – und weil sie gegenseitig ist, versprechen beide dasselbe. Sehen Sie aufs Dokument: Acme GmbH in Berlin, die ein Ladegerät entwickelt hat, und Nordwind GmbH in Hamburg, die es bauen könnte, werden gerade eingetragen.
WARUM GEGENSEITIG? EINE EINSEITIGE VEREINBARUNG SCHAFFT EIN UNGLEICHGEWICHT. VERSPRECHEN BEIDE DASSELBE, GIBT ES WENIGER ZU VERHANDELN.
Sie schützt, was Sie zu kennzeichnen vergessen.
Das meiste, was nach außen dringt, trug nie den Stempel „vertraulich“ – es wurde in einer Besprechung gesagt. Der Nachsatz der Definition, „deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt“, erfasst, was Sie nie gekennzeichnet haben.
KENNZEICHNEN SIE TROTZDEM DAS WICHTIGSTE: DAS GESCHÄFTSGEHEIMNISGESETZ SCHÜTZT EINE INFORMATION NUR, WENN SIE GEGENSTAND ANGEMESSENER GEHEIMHALTUNGSMASSNAHMEN IST (§ 2 NR. 1).
Sie sagt, was die andere Seite nicht darf.
Nicht weitersagen ist nur die halbe Arbeit. „Ausschließlich für den Zweck“ hindert die andere Seite daran, Ihre Pläne, Ihre Zahlen oder Ihre Kundenliste still für etwas anderes zu nutzen als das Geschäft, über das Sie tatsächlich sprechen.
MUSTER UND PROTOTYPEN: OHNE VEREINBARTES VERBOT DARF, WER EIN MUSTER RECHTMÄSSIG BESITZT, ES ZERLEGEN, UM DAS GEHEIMNIS ZU ERGRÜNDEN (§ 3 ABS. 1 NR. 2 GESCHGEHG). IM FORMULAR WÄHLEN SIE, OB DAS AUSGESCHLOSSEN IST.
Sie weiß, wann sie endet.
Eine Vereinbarung für die Ewigkeit klingt stark, ist aber schwerer zu unterschreiben und schwerer einzuhalten. Drei Jahre ab der letzten Unterschrift sind unser Vorschlag, danach drei Jahre Nachwirkung für alles, was in dieser Zeit offengelegt wurde – und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind.
IHRE WAHL: ZWEI, DREI ODER FÜNF JAHRE – DAS FORMULAR SAGT, WANN WAS PASST.
Sie gibt einem Verstoß einen Preis.
Ein Leck lässt sich schwer in Euro beziffern. Mit einer Vertragsstrafe kostet ein Verstoß etwas, ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss. Nach dem neuen Hamburger Brauch bestimmt die verletzte Partei die Höhe nach billigem Ermessen, und ein Gericht kann sie überprüfen. Sie können auch einen festen Betrag wählen – oder gar keine Vertragsstrafe.
MIT MASS: IN VORFORMULIERTEN BEDINGUNGEN IST EINE UNANGEMESSEN HOHE VERTRAGSSTRAFE AUCH ZWISCHEN UNTERNEHMEN UNWIRKSAM (§ 307 BGB), UND ZWISCHEN KAUFLEUTEN IST DIE HERABSETZUNG EINER FESTEN STRAFE NACH § 343 BGB AUSGESCHLOSSEN (§ 348 HGB). DAS BEISPIEL IST ERFUNDEN.
Und sie endet mit Tinte.
Das ist die ganze Vereinbarung. Sechs Seiten mit dem Leitfaden, nichts, was Sie der Person auf der anderen Seite des Tisches nicht erklären könnten. Sie haben sie gerade durch Scrollen unterschrieben – stellen Sie sich vor, wie schnell die echte unterschrieben ist.
Genau dieses Dokument – 1 €