§ 1 Vollmacht und ZweckIch, , erteile hiermit Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die in dieser Urkunde genannt sind (im Folgenden: die bevollmächtigte Person). Ich erteile sie, um die Bestellung eines Betreuers für mich zu vermeiden (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB). Sie bleibt deshalb auch in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig werde. Paragrafen ohne Angabe eines Gesetzes, etwa „§ 8“, sind Paragrafen dieser Vollmacht.
§ 2 Wirksamkeit und UrkundeDiese Vollmacht ist sofort wirksam und an keine Bedingung geknüpft. Wann die bevollmächtigte Person von ihr Gebrauch machen soll, regle ich mit ihr gesondert; diese Absprache beschränkt die Vollmacht gegenüber Dritten nicht. Ich unterschreibe sie in einem Original. Die bevollmächtigte Person kann mich nur vertreten, solange sie ein von mir unterschriebenes Original dieser Urkunde besitzt und es bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegen kann.
§ 3 Allein oder gemeinsamDie bevollmächtigte Person vertritt mich allein.
§ 4 Gesundheit und PflegeDie bevollmächtigte Person darf in allen Angelegenheiten meiner Gesundheitssorge für mich entscheiden, auch über alle Einzelheiten einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege, und dafür Behandlungs-, Krankenhaus- und Pflegeverträge abschließen und durchsetzen. Sie darf meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen (§ 1827 Abs. 6 BGB). Sie darf in Untersuchungen meines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen, sie ablehnen und eine Einwilligung widerrufen, ausdrücklich auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme, ihres Unterbleibens oder ihres Abbruchs sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB). Sie darf meine Krankenunterlagen einsehen und ihre Herausgabe an Dritte bewilligen. Alle Ärztinnen, Ärzte und anderen Personen, die mich behandeln oder pflegen, entbinde ich ihr gegenüber von der Schweigepflicht; sie darf diese Personen auch gegenüber Dritten von der Schweigepflicht entbinden. Genehmigungen des Betreuungsgerichts, die das Gesetz für solche Entscheidungen vorschreibt, bleiben unberührt (§ 1829 Abs. 5 BGB).
§ 5 Unterbringung und ZwangsmaßnahmenOb die bevollmächtigte Person auch über eine Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden darf (§§ 1831 und 1832 BGB): .
§ 6 Aufenthalt und WohnungDie bevollmächtigte Person darf meinen Aufenthalt bestimmen. Sie darf meine Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über meine Wohnung wahrnehmen, den Mietvertrag kündigen und meinen Haushalt auflösen. Sie darf einen neuen Mietvertrag über Wohnraum abschließen und kündigen, ebenso einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.
§ 7 Behörden und VersicherungenDie bevollmächtigte Person darf mich gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten, Anträge stellen, ändern und zurücknehmen und Bescheide entgegennehmen. Das umfasst Einwilligungen nach dem Datenschutzrecht.
§ 8 VermögenDie bevollmächtigte Person darf mein Vermögen verwalten und mich dabei in allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen im In- und Ausland vertreten. Sie darf insbesondere über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen, Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, Verbindlichkeiten eingehen, Verträge abschließen und kündigen, mich gegenüber Banken und Sparkassen vertreten, Erklärungen zu meinen Konten, Depots und Schließfächern abgeben und mich in Erbschaftsangelegenheiten vertreten. Grundstücke, Wohnungseigentum und Rechte an Grundstücken: . Schenkungen in meinem Namen: . Verbraucherdarlehensverträge darf sie aufgrund dieser Vollmacht nicht für mich abschließen (§ 492 Abs. 4 BGB).
§ 9 Post und KommunikationDie bevollmächtigte Person darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen, öffnen und lesen; das gilt auch für E-Mails und andere elektronische Nachrichten. Sie darf über meine Telekommunikation entscheiden, Verträge dazu abschließen und kündigen und meine Konten bei Online-Diensten verwalten oder auflösen.
§ 10 GerichteIn den Angelegenheiten dieser Vollmacht darf die bevollmächtigte Person mich gegenüber Gerichten vertreten, Prozesshandlungen aller Art vornehmen und dafür in meinem Namen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen.
§ 11 UntervollmachtOb die bevollmächtigte Person Untervollmacht erteilen darf: .
§ 12 BetreuungsverfügungSollte trotz dieser Vollmacht ein Betreuer für mich bestellt werden müssen, wünsche ich, dass zum Betreuer bestellt wird (§ 1816 Abs. 2 BGB).
§ 13 Über den Tod hinausOb diese Vollmacht über meinen Tod hinaus gilt: .